Darf ein Konkurrent meinen Markennamen in Google Ads verwenden?

Die kurze Antwort

Das hängt von der konkreten Verwendung ab. Googles Markenrichtlinie behandelt Keywords anders als sichtbare Markennennungen in Anzeigen. Eine Plattformentscheidung beantwortet zudem nicht abschliessend, ob die Verwendung nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Prüfen Sie deshalb zuerst, was tatsächlich angezeigt wird.

Suchanfrage und sichtbare Anzeige auseinanderhalten

Google beschränkt Keywords nach seiner Markenrichtlinie grundsätzlich nicht. Für Marken im Anzeigentext gelten andere Kriterien, darunter direkte Konkurrenz, Irreführung und bestimmte Ausnahmen. Aus einer Anzeige nach Eingabe Ihres Namens lässt sich deshalb noch nicht zuverlässig ableiten, welchen Suchbegriff der Werbetreibende tatsächlich gebucht hat.

Notieren Sie den eingegebenen Begriff und erfassen Sie den vollständigen sichtbaren Anzeigentext, den Werbetreibenden und die angezeigte Zieladresse. Schneiden Sie den Ausschnitt nicht so eng zu, dass Kennzeichnungen oder Kontext verschwinden. Halten Sie Datum, Sprache und Standort der Suche fest, damit eine spätere Prüfung mit derselben Beobachtung beginnen kann.

Quellen: Google Ads: öffentliche Markenrichtlinie

Die konkrete Anzeige statt einer allgemeinen Vermutung dokumentieren

Sichern Sie neben der Anzeige die erreichbare Zielseite und deren Darstellung des Anbieters. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Vermutungen über die Kampagne. Eine Tabelle mit Datum, Suchanfrage, Anzeige und Zielseite ist für die weitere Beurteilung nützlicher als zahlreiche unbeschriftete Bildschirmfotos aus verschiedenen Suchsituationen.

Für eine Google-Beschwerde werden konkrete Werbetreibende beziehungsweise URLs und nachgewiesene Rechte in den betroffenen Ländern und Branchen relevant. Bereiten Sie dafür Ihre Registerangaben und eine sachliche Beschreibung vor. Behaupten Sie keine Inhaberschaft oder Reichweite, die Sie nicht belegen können, und ordnen Sie jede beanstandete Aussage der tatsächlich beobachteten Anzeige zu.

Quellen: Google Ads: öffentliche Markenrichtlinie

Plattformverfahren und rechtliche Schritte getrennt entscheiden

Eine Anmeldung Ihrer Marke stoppt fremde Anzeigen nicht automatisch. Ebenso beweist eine abgelehnte Plattformbeschwerde nicht, dass sämtliche rechtlichen Fragen erledigt sind. Lassen Sie bei einem ernsthaften Konflikt die konkrete Verwendung, das Schutzgebiet, die betroffenen Angebote und mögliche rechtliche Schritte gesondert beurteilen, bevor Sie verbindliche Forderungen erheben.

Für die Vorbereitung einer künftigen Anmeldung sind der genaue Markenname und Ihr tatsächliches Angebot wichtig. Für einen bereits bestehenden Werbekonflikt kommen dagegen zusätzliche Belege und eine eigene Beauftragung in Betracht. Halten Sie diese Anliegen in Ihrer Anfrage auseinander, damit Umfang, Zuständigkeit und eventuelle Kosten der Unterstützung ausdrücklich geklärt werden können.

Quellen: IGE: Markenkonflikte und ältere Rechte · Fedlex: Markenschutzgesetz, Artikel 55

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Anzeige, Zielseite und Suchkontext mit Datum sichern.
  • Sichtbare Markennennung von einem vermuteten Keyword unterscheiden.
  • Registerangaben und betroffenes Schutzgebiet für die Prüfung bereithalten.

Häufige Anschlussfragen

Kann ich jede Anzeige nach einer Suche nach meiner Marke entfernen lassen?

Nein. Die Suchanfrage allein genügt dafür nicht. Entscheidend sind die tatsächliche Anzeige, die einschlägigen Plattformkriterien und gegebenenfalls eine gesonderte rechtliche Prüfung.

Quellen: Google Ads: öffentliche Markenrichtlinie

Umfasst eine neue Markenanmeldung die Beschwerde gegen Werbung?

Nicht automatisch. Das Eintragungsverfahren und die Bearbeitung eines bestehenden Konflikts sind verschiedene Aufgaben. Klären Sie eine entsprechende Unterstützung und ihren Umfang ausdrücklich.

Quellen: IGE: Markenkonflikte und ältere Rechte

Ihre Markenrechte gezielt vorbereiten

Für eine neue Anmeldung nennen Sie Zeichen und Angebot. Besteht bereits ein Anzeigenkonflikt, weisen Sie gesondert darauf hin; seine Bearbeitung ist kein automatischer Bestandteil der Registrierung.

CHF 599für Ihre erste Marke in der Schweiz

CHF 249 Honorar inkl. MWST + CHF 350 IGE-Gebühr. Bis zu 3 Klassen.

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. Google Ads: öffentliche Markenrichtlinie ↗support.google.com
  2. IGE: Markenkonflikte und ältere Rechte ↗www.ige.ch
  3. Fedlex: Markenschutzgesetz, Artikel 55 ↗fedlex.admin.ch