Kann ich nach der Anmeldung weitere Produkte oder Klassen ergänzen?

Die kurze Antwort

Bei einem laufenden Gesuch kann eine Erweiterung des Warenverzeichnisses das Hinterlegungsdatum verschieben. Nach der Eintragung lässt sich der Schutz nicht durch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen erweitern. Entscheidend ist deshalb zuerst der Verfahrensstand und danach, ob wirklich neue Angebote hinzukommen oder vorhandene Begriffe nur präzisiert werden.

Im laufenden Verfahren steht das Datum auf dem Spiel

Artikel 29 Markenschutzgesetz verbindet die Erweiterung des Verzeichnisses mit einem neuen Hinterlegungsdatum. Das kann für die zeitliche Position gegenüber anderen Anmeldungen wichtig sein. Behandeln Sie eine nachträgliche Ergänzung deshalb nicht wie das harmlose Aktualisieren eines Produktkatalogs auf Ihrer Website.

Eine echte Präzisierung oder die Korrektur einer falschen Klassierung ist nicht automatisch dieselbe Änderung. Legen Sie ursprüngliche und gewünschte Formulierung nebeneinander. Fragen Sie vor Einreichung der Änderung, wie sie eingeordnet wird und welche Folgen sie für Datum, Gebühren und laufende Prüfung haben kann.

Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Artikel 29 · IGE: Markenrichtlinien 2026, Änderungen und Registerführung

Nach der Eintragung braucht zusätzlicher Schutz eine neue Grundlage

Ein registriertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nicht erweitert werden. Prüfen Sie zunächst, ob ein bereits eingetragener Begriff das neue Produkt tatsächlich umfasst. Die gleiche Klassennummer genügt dafür nicht. Der konkrete Wortlaut und seine rechtliche Auslegung sind entscheidend, nicht nur die interne Branchenbezeichnung.

Ist die neue Ware nicht gedeckt, kommt eine zusätzliche Anmeldung infrage. Diese erhält ihre eigene zeitliche Position und kann neue Recherchen erforderlich machen. Die frühere Registrierung wird dadurch nicht automatisch auf alle Angebote Ihrer Firma ausgedehnt. Planen Sie auch die getrennte Verwaltung der verschiedenen Eintragungen.

Quellen: IGE: Grenzen des Warenverzeichnisses · IGE: Markenrichtlinien 2026, Änderungen und Registerführung

Die Produktplanung vor dem Absenden konkretisieren

Erstellen Sie eine Liste der bestehenden Angebote und der nächsten realistischen Erweiterungen. Beschreiben Sie jeweils, was tatsächlich verkauft oder erbracht wird. Ein neuer Vertriebskanal, ein neues Verpackungsformat und eine eigenständige Dienstleistung können unterschiedliche Fragen aufwerfen und sollten nicht pauschal als neue Klasse behandelt werden.

Bewahren Sie die abschliessend geprüfte Fassung zusammen mit dem Produktplan auf. Bei späteren Änderungen können Sie genau daran anknüpfen. So wird nachvollziehbar, warum ein Angebot damals aufgenommen wurde oder fehlt. Lassen Sie eine notwendige Erweiterung prüfen, bevor das neue Produkt bereits in grosser Menge unter dem Zeichen erscheint.

Quellen: IGE: Grenzen des Warenverzeichnisses

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Zuerst prüfen, ob das Gesuch noch läuft oder die Marke eingetragen ist.
  • Alten und gewünschten Wortlaut konkret vergleichen lassen.
  • Datumsfolgen oder eine zusätzliche Anmeldung vor dem Produktstart klären.

Häufige Anschlussfragen

Verschiebt jede Korrektur einer Klasse das Datum?

Nicht jede. Eine blosse Umklassierung oder Präzisierung kann anders zu beurteilen sein als eine inhaltliche Erweiterung. Entscheidend ist die tatsächliche Änderung des Schutzumfangs.

Quellen: IGE: Markenrichtlinien 2026, Änderungen und Registerführung

Kann ich die Erweiterung bis zur Verlängerung aufschieben?

Eine Verlängerung erweitert das Warenverzeichnis nicht. Für zusätzlich benötigten Schutz muss die Deckung durch vorhandene Begriffe oder eine neue Anmeldung gesondert geprüft werden.

Quellen: IGE: Grenzen des Warenverzeichnisses · Fedlex: Markenschutzgesetz, Artikel 29

Neue Angebote rechtzeitig einordnen

Legen Sie Ihrer Markenanfrage das bestehende Verzeichnis und die neuen Produkte bei. Klären Sie, ob eine Änderung oder zusätzliche Anmeldung passt und welches Datum damit verbunden ist.

CHF 599für Ihre erste Marke in der Schweiz

CHF 249 Honorar inkl. MWST + CHF 350 IGE-Gebühr. Bis zu 3 Klassen.

Unverbindliche Anfrage. Kein Auftrag durch Absenden.

Leistungen und Preis ansehen

Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. Fedlex: Markenschutzgesetz, Artikel 29 ↗fedlex.admin.ch
  2. IGE: Grenzen des Warenverzeichnisses ↗www.ige.ch
  3. IGE: Markenrichtlinien 2026, Änderungen und Registerführung ↗www.ige.ch