Die kurze Antwort
Klasse 25 umfasst insbesondere Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Sie ist aber keine Sammelklasse für alles, was ein Modelabel verkauft. Eine eigenständig angebotene Einzelhandelsleistung kann Klasse 35 betreffen; Herstellung für Dritte ist nochmals zu unterscheiden. Ausschlaggebend sind die konkreten Produkte und Leistungen.
Das Sortiment statt den Stil klassifizieren
Ein gemeinsamer Stil macht unterschiedliche Gegenstände nicht zu derselben Warenart. Legen Sie für Ihr Label fest, ob Sie T-Shirts, Schuhe, Kopfbedeckungen oder andere Artikel anbieten. Klasse 25 enthält typische Bekleidung, erfasst aber nicht automatisch jedes Accessoire oder jedes Produkt mit einem aufgedruckten Modenamen.
Auch der Verwendungszweck kann Grenzen setzen: Schutzhelme oder spezielle Schutzbekleidung sind nicht einfach gewöhnliche Kleidung; ebenso können orthopädische Schuhe anders einzuordnen sein. Die Beispiele dienen der Abgrenzung, nicht als vollständige Klassenempfehlung. Beschreiben Sie problematische Artikel genauer, bevor Sie Begriffe aus einem fremden Markenverzeichnis übernehmen.
Produktmarke, Laden und Auftragsfertigung trennen
Der Name auf einem Kleidungsstück bezeichnet ein Warenangebot. Wird unter demselben Namen zusätzlich ein Einzelhandelsangebot mit einem bestimmten Sortiment betrieben, kann eine entsprechende Dienstleistungsbeschreibung relevant sein. Der blosse Verkauf eigener Waren ist nach den Nizza-Erläuterungen nicht schon als solcher eine eigenständige Dienstleistung.
Ähnlich ist die Fertigung abzugrenzen. Wer die eigenen Kollektionen produziert, bietet damit nicht automatisch einen Herstellungsdienst für andere an. Auftragsfertigung nach Anforderungen Dritter kann dagegen eine gesonderte Leistung betreffen. Entscheidend ist, ob Kunden fertige Markenprodukte kaufen oder Sie mit der Herstellung ihrer Produkte beauftragen.
Quellen: WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 35 · WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 40
Die erste Kollektion und den nächsten Ausbau erfassen
Nutzen Sie eine Artikelliste mit Produktart, Funktion und geplanter Verwendung des Zeichens. Trennen Sie davon den Ladenauftritt und externe Fertigungsaufträge. So lässt sich erkennen, welcher Teil der Anmeldung Waren beschreibt und welcher Teil eine tatsächlich angebotene Dienstleistung abbildet.
Berücksichtigen Sie realistische Sortimentserweiterungen vor der Anmeldung. Ein späterer Wechsel zu neuen Produktarten erweitert die Eintragung nicht automatisch. Auch mehrere Klassennummern schützen nicht sämtliche denkbaren Modeartikel. Prüfen Sie den genauen Wortlaut sowie ähnliche Marken im jeweiligen Warenumfeld, bevor Etiketten, Verpackungen und Shopgestaltung in grösserer Menge produziert werden.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Artikel nach Produktart und Funktion auflisten.
- Einzelhandel und Fertigung für Dritte separat beschreiben.
- Geplante Sortimentserweiterungen vor dem Etikettendruck prüfen.
Häufige Anschlussfragen
Schützt eine Shopmarke automatisch meine T-Shirts?
Eine Eintragung für Einzelhandelsdienstleistungen ersetzt nicht ohne Weiteres den Schutz für die Waren selbst. Prüfen Sie, ob der Name das Produkt, den Verkaufsdienst oder beides kennzeichnet.
Quellen: WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 25 · WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 35
Brauche ich wegen meiner eigenen Nähwerkstatt eine Fertigungsklasse?
Nicht automatisch. Eigene Warenproduktion ist von einer Herstellungsleistung für andere nach deren Auftrag zu unterscheiden. Die tatsächliche Leistung an den Kunden bestimmt die Einordnung.