Unser Markenname wird zum Wort für das Produkt: Ist das ein Risiko?

Die kurze Antwort

Ja, wenn ein Name nur noch die Produktart bezeichnet und nicht mehr auf ein bestimmtes Unternehmen hinweist, kann die markenrechtliche Stellung gefährdet sein. Eine populäre Marke wird aber nicht schon durch einen einzelnen ungenauen Ausdruck gelöscht. Entscheidend ist das Verständnis der massgeblichen Verkehrskreise, nicht allein die Häufigkeit der Erwähnungen.

Bekanntheit und Gattungsbezeichnung auseinanderhalten

Die IGE-Richtlinien beschreiben Freizeichen als ursprünglich unterscheidungskräftige Zeichen, die durch allgemeine Verwendung zu Gemeingut geworden sind. Für registrierte Zeichen nennen sie eine hohe Schwelle: Die beteiligten Kreise der Herstellung, des Vertriebs und des Erwerbs müssen das Zeichen nicht mehr als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb verstehen.

Ein einzelner Kundenkommentar oder eine missverständliche Überschrift beantwortet diese Frage deshalb nicht. Dokumentieren Sie relevante Entwicklungen, statt aus jeder saloppen Formulierung sofort einen Rechtsverlust abzuleiten. Besonders wichtig ist, ob das Wort weiterhin Ihre betriebliche Herkunft kennzeichnet oder zunehmend als allgemeiner Name für entsprechende Produkte verschiedener Anbieter dient.

Quellen: IGE: Markenrichtlinien 2026, Freizeichen · IGE: Gemeingut und weitere Ausschlussgründe

Marke und sachliche Produktbezeichnung gemeinsam verwenden

Geben Sie dem Produkt eine verständliche allgemeine Bezeichnung und setzen Sie den Markennamen als Herkunftshinweis daneben. In Texten sollte er nicht allein die gesamte Produktgattung ersetzen. Diese redaktionelle Gewohnheit ist eine praktische Vorsorge, keine starre gesetzliche Grammatikregel. Sie hilft Mitarbeitenden und Partnern, beide Funktionen bewusst auseinanderzuhalten.

Erstellen Sie eine kurze Sprach- und Gestaltungsvorgabe für Produktseiten, Verpackungen, Verkaufsmaterial und Händler. Halten Sie Schreibweise, zulässige Zeichenfassungen und die passende allgemeine Produktbezeichnung fest. Prüfen Sie neue Inhalte auf diese Punkte. Ein einheitlicher Auftritt lässt sich leichter pflegen, wenn die Regeln bereits im normalen Freigabeprozess berücksichtigt werden.

Quellen: WIPO-Magazin 2004: Grundsätze zur Verwendung von Marken

Fehlentwicklungen gezielt prüfen und korrigieren

Beobachten Sie wichtige Händlerdarstellungen, eigene Kampagnen und relevante Branchenverwendungen. Bei einer erkennbar falschen Zuordnung kann zunächst eine sachliche Klarstellung sinnvoll sein. Ob darüber hinaus rechtliche Schritte angezeigt sind, braucht eine konkrete Prüfung. Nicht jede journalistische Erwähnung oder Verwendung im Alltag ist automatisch eine Markenverletzung.

Halten Sie die eigenen Korrekturen und den tatsächlichen Markenauftritt nachvollziehbar fest. Eine Registrierung bleibt ein wichtiger Ausgangspunkt, garantiert aber nicht dauerhaft jede gewünschte Schutzposition. Wenn der Name bereits überwiegend wie eine Sachangabe verwendet wird, sollte die Lage fachlich beurteilt werden. Eine weitere Anmeldung allein ändert nicht automatisch, wie der Verkehr das Zeichen versteht.

Quellen: IGE: Markenrichtlinien 2026, Freizeichen · WIPO-Magazin 2004: Grundsätze zur Verwendung von Marken

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Markenname und allgemeine Produktbezeichnung im eigenen Material trennen.
  • Klare Schreib- und Gestaltungsvorgaben an Vertriebspartner weitergeben.
  • Auffällige allgemeine Verwendungen dokumentieren und gezielt prüfen lassen.

Häufige Anschlussfragen

Verliere ich die Marke, sobald Kunden sie als Produktwort verwenden?

Nicht automatisch. Die Schweizer Richtlinien unterscheiden eine registrierte Marke von einem ungeschützten Zeichen und verlangen für das Freizeichen eine entsprechende Wahrnehmung der beteiligten Kreise. Einzelne Aussagen reichen dafür nicht als pauschaler Nachweis.

Quellen: IGE: Markenrichtlinien 2026, Freizeichen

Verhindert ein Markensymbol jede Entwicklung zum Gattungsbegriff?

Nein. Ein Hinweis auf den Markenstatus kann Teil eines klaren Auftritts sein, ersetzt aber weder unterscheidende Verwendung noch die tatsächliche Wahrnehmung. Er ist keine Garantie für die dauerhafte Schutzfähigkeit.

Quellen: WIPO-Magazin 2004: Grundsätze zur Verwendung von Marken · IGE: Markenrichtlinien 2026, Freizeichen

Einen unterscheidungskräftigen Namen konsequent aufbauen

Beschreiben Sie bei der Markenanfrage Name und Produktbezeichnung getrennt. Eine sorgfältig vorbereitete Registrierung und klare Verwendung gehören zusammen; bestehende Schutzprobleme werden gesondert geprüft.

CHF 599für Ihre erste Marke in der Schweiz

CHF 249 Honorar inkl. MWST + CHF 350 IGE-Gebühr. Bis zu 3 Klassen.

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. IGE: Markenrichtlinien 2026, Freizeichen ↗www.ige.ch
  2. WIPO-Magazin 2004: Grundsätze zur Verwendung von Marken ↗www.wipo.int
  3. IGE: Gemeingut und weitere Ausschlussgründe ↗www.ige.ch