Die kurze Antwort
Ein Handelsregistereintrag ist keine Markenregistrierung. Der Firmenname hat zwar eigenen rechtlichen Schutz, doch eine Marke kennzeichnet bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Eine zusätzliche Markenanmeldung kann sinnvoll sein, wenn Kundinnen und Kunden Ihr Angebot an diesem Namen oder Logo erkennen.
Was der Handelsregistereintrag leistet
Die Firma ist der rechtliche Name eines Unternehmens. Das Handelsregister und das Markenregister erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Aus dem Eintrag Ihrer GmbH folgt deshalb weder eine automatische Markenregistrierung noch die Zusage, dass derselbe Name als Marke eingetragen werden kann.
Das bedeutet nicht, dass ein Firmenname schutzlos wäre. Firmenrechtliche Ansprüche können bestehen. Für die Kennzeichnung von Produkten kann der Markenschutz jedoch eine Ergänzung sein. Ob im Konfliktfall die ältere Firma oder eine Marke Vorrang hat, muss gesondert beurteilt werden.
Quellen: IGE: Häufige Fragen zu Firma und Marke · Kanton Zürich: Firmen sind keine Marken
Welches Zeichen Ihre Kundschaft tatsächlich sieht
Prüfen Sie Rechnungen, Verpackungen, Ladenbeschriftung und Website. Steht überall der Firmenname oder verkaufen Sie unter einer eigenen Produktmarke? Eine Anmeldung sollte sich am tatsächlichen und geplanten Marktauftritt orientieren. Der volle Handelsregistername ist nicht automatisch die passende Wahl für Ihre Marke.
Notieren Sie dazu Ihre konkreten Angebote. Markenschutz bezieht sich auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Ein Logo, ein Unternehmensname und der Name einer Produktlinie sollten daher nicht unbesehen als ein einziger Schutzgegenstand behandelt werden.
Quellen: SECO KMU-Portal: Was ist eine Marke und wie wird sie geschützt?
Vor dem Druck der Verpackung recherchieren
Suchen Sie nach älteren ähnlichen Marken und Firmen, bevor Sie grössere Beträge in einen Namen investieren. Die Eintragung im Handelsregister ersetzt diese Abklärung nicht. Auch das IGE prüft im Markenanmeldeverfahren nicht, ob ältere Kennzeichenrechte entgegenstehen.
Für ein Gespräch über die Anmeldung hilft eine einfache Übersicht: Firmenname, sichtbare Produktnamen, verwendete Logos und geplante Angebote. So lässt sich besprechen, welches Zeichen zuerst geprüft werden sollte, statt nur den Handelsregisterauszug als Vorlage zu übernehmen.
Quellen: SECO KMU-Portal: Was ist eine Marke und wie wird sie geschützt?
Was Sie jetzt konkret tun können
- Firmenname und tatsächlich verwendete Produkt- oder Dienstleistungsnamen getrennt auflisten.
- Ähnliche ältere Marken und Firmen vor dem Markenauftritt recherchieren.
- Zeichen, Inhaber sowie Waren und Dienstleistungen für die Anmeldung festlegen.
Häufige Anschlussfragen
Muss jede eingetragene Firma auch eine Marke anmelden?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Schutzinstrumente. Ob die Ergänzung sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, wie Sie den Namen für Ihr Angebot verwenden und welche Risiken Sie absichern möchten.
Garantiert der Handelsregistereintrag, dass das IGE meine Marke akzeptiert?
Nein. Die beiden Behörden prüfen nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Firmenname kann im Handelsregister zulässig sein und trotzdem die Voraussetzungen für eine Markeneintragung nicht erfüllen.