Die kurze Antwort
Eine Schweizer Marke ist jeweils zehn Jahre ab Hinterlegungsdatum geschützt und kann für weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor Ablauf und spätestens sechs Monate danach möglich. Eine verspätete Verlängerung kostet zusätzlich. Entscheidend ist das tatsächliche Ablaufdatum Ihres Eintrags, nicht der letzte Rechnungsversand.
Das Ablaufdatum aus dem eigenen Registereintrag übernehmen
Prüfen Sie die konkrete Marke anhand der Registernummer und halten Sie Hinterlegungsdatum sowie Ablaufdatum fest. Eine spätere Eintragung verschiebt den gesetzlichen Ausgangspunkt nicht einfach. Führen Sie bei mehreren Marken getrennte Termine. Name und Logo können unterschiedliche Anmeldungen mit jeweils eigenen Fristen sein.
Das IGE erinnert grundsätzlich an den bevorstehenden Ablauf. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei Ihnen. Kontrollieren Sie deshalb die im Register hinterlegten Kontaktangaben und vereinbaren Sie intern, wer Erinnerungen bearbeitet. Ein Personalwechsel oder eine alte E-Mail-Adresse sollte nicht darüber entscheiden, ob die Erneuerung rechtzeitig erfolgt.
Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Schutzdauer und Verlängerung · IGE: Markenschutz rechtzeitig verlängern
Antrag und Zahlung innerhalb des passenden Zeitfensters erledigen
Die ordentliche Verlängerungsgebühr beträgt derzeit CHF 550. Für eine Verlängerung in der sechsmonatigen Nachfrist fällt zusätzlich eine Gebühr von CHF 50 an. Planen Sie die Bearbeitung vor dem normalen Ablaufdatum, damit Rückfragen oder ein falsch zugeordneter Zahlungsauftrag nicht unnötig Zeit kosten.
Geben Sie die richtige Registernummer an und bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf. Stimmen Sie bei einer beauftragten Vertretung ausdrücklich ab, wer Antrag und Zahlung ausführt. Wenn die Frist bereits verpasst wurde, prüfen Sie sofort den konkreten Status und die verbleibende Nachfrist, statt auf eine weitere Erinnerung zu warten.
Quellen: IGE: Verlängerungsgebühr und Nachfristzuschlag · IGE: Markenschutz rechtzeitig verlängern
Die Verlängerung mit einem kurzen Bestandscheck verbinden
Eine Verlängerung bezahlt die nächste Schutzperiode; sie ersetzt keinen Nachweis der markenerhaltenden Benutzung. Nichtgebrauch bleibt eine separate Frage. Prüfen Sie deshalb, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke tatsächlich verwendet wird, und sichern Sie geeignete Unterlagen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Vergleichen Sie ausserdem das eingetragene Zeichen mit dem heutigen Auftritt und die Warenliste mit Ihrem aktuellen Angebot. Eine Verlängerung ist kein Verfahren, um beliebig neue Produkte oder ein anderes Logo aufzunehmen. Für Schutzlücken kann eine neue Anmeldung erforderlich sein, die getrennt vorbereitet und budgetiert werden sollte.
Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Schutzdauer und Verlängerung · IGE: Benutzung der Marke
Was Sie jetzt konkret tun können
- Register- und Ablaufdaten jeder Marke in einen Fristenkalender übernehmen.
- Verantwortung für Antrag, Zahlung und Bestätigung eindeutig zuweisen.
- Benutzung, aktuelles Zeichen und neue Angebote gleichzeitig prüfen.
Häufige Anschlussfragen
Kann ich nach Ablauf noch verlängern?
Ja, das Gesetz sieht sechs Monate Nachfrist vor. Der Antrag und die erforderliche Zahlung müssen rechtzeitig erfolgen; derzeit fällt dabei CHF 50 zusätzlich zur Verlängerungsgebühr an.
Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Schutzdauer und Verlängerung · IGE: Verlängerungsgebühr und Nachfristzuschlag
Beginnt durch die Verlängerung eine neue Benutzungsschonfrist?
Nein. Verlassen Sie sich nicht auf die Zahlung als Heilung eines Nichtgebrauchsproblems. Die tatsächliche Benutzung und ihre rechtliche Beurteilung bleiben gesondert relevant.
Quellen: IGE: Benutzung der Marke