Die kurze Antwort
Ja, dieses Risiko besteht. Die Verlängerung hält die Schutzperiode aufrecht, ersetzt aber den erforderlichen Gebrauch nicht. Eine während fünf ununterbrochenen Jahren nicht benutzte Marke kann angreifbar werden. Sie wird deshalb nicht automatisch fünf Jahre nach der Anmeldung gelöscht.
Zwei verschiedene Fragen im Markenordner
Die Schutzperiode einer registrierten Marke kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden. Dafür sind der rechtzeitige Antrag und die Gebühr erforderlich. Die Verantwortung für die Frist liegt beim Inhaber, auch wenn das IGE in der Regel erinnert.
Der Gebrauch ist eine andere Frage: Wird das Zeichen für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen verwendet? Trennen Sie deshalb in Ihrer Verwaltung den Verlängerungskalender von der Dokumentation des Marktauftritts. Ein Zahlungsbeleg sagt noch nichts darüber aus, welche Produkte unter dem Zeichen angeboten wurden.
Quellen: IGE: Markenschutz rechtzeitig verlängern · IGE: Gebrauchspflicht und Nichtgebrauch einer Marke
Nichtgebrauch führt nicht zu einer automatischen Löschung
Das IGE beschreibt ein Löschungsverfahren für Marken, die während fünf zusammenhängenden Jahren nicht gebraucht wurden. Bei Schweizer Marken beginnt die erste Gebrauchsschonfrist nach unbenutztem Ablauf der Widerspruchsfrist oder nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens. Der Inhaber kann Gebrauch oder wichtige Gründe für den Nichtgebrauch geltend machen. Auch ein Verfahren vor einem Zivilgericht ist möglich.
Aus der blossen Registeranzeige folgt deshalb keine abschliessende Antwort auf die Durchsetzbarkeit. Ebenso sollte niemand eine fremde Marke allein aufgrund eines stillen Onlineshops als frei ansehen. Für eine konkrete Beurteilung müssen Zeitraum, Angebote, tatsächliche Benutzung und mögliche Rechtfertigungsgründe untersucht werden.
Quellen: IGE: Gebrauchspflicht und Nichtgebrauch einer Marke · IGE: Richtlinien in Markensachen 2026, Gebrauch und Nichtgebrauch
Eine praktische Dokumentation aufbauen
Legen Sie für jede Marke einen eigenen Ordner an. Als Vorbereitung können datierte Rechnungen, Verpackungsfotos, Kataloge und dokumentierte Angebote helfen. Ordnen Sie jedes Dokument dem Zeichen und den betroffenen Waren oder Dienstleistungen zu. So müssen Sie bei einer Nachfrage nicht erst verschiedene Archive durchsuchen.
Diese Sammlung ist eine Arbeitshilfe und kein garantierter Gebrauchsnachweis. Besprechen Sie bei längeren Betriebspausen, eingestellten Produktlinien oder einem neuen Logo, welche Fragen daraus entstehen. Überprüfen Sie zugleich, ob der Verlängerungstermin und die Zuständigkeit dafür intern eindeutig festgelegt sind.
Quellen: IGE: Richtlinien in Markensachen 2026, Gebrauch und Nichtgebrauch · IGE: Markenschutz rechtzeitig verlängern
Was Sie jetzt konkret tun können
- Für jede Registrierung Verlängerungstermin und verantwortliche Person festlegen.
- Datierte Unterlagen zum tatsächlichen Marktauftritt nach Marke und Angebot ordnen.
- Längere Nichtbenutzung und wesentliche Änderungen vor Entscheidungen abklären.
Häufige Anschlussfragen
Beginnt mit jeder Verlängerung eine neue Gebrauchsschonfrist?
Nein. Nach den Richtlinien des IGE löst die Verlängerung keine neue Gebrauchsschonfrist aus. Eine bereits längere Nichtbenutzung ist durch die erneuerte Schutzperiode also nicht erledigt.
Quellen: IGE: Richtlinien in Markensachen 2026, Gebrauch und Nichtgebrauch
Muss ich mich selbst um die Verlängerungsfrist kümmern?
Ja. Das IGE erinnert in der Regel an den Ablauf, weist die Verantwortung für den rechtzeitigen Antrag und die Bezahlung aber ausdrücklich dem Markeninhaber zu.