Soll ich meinen Markennamen, mein Logo oder beides schützen?

Die kurze Antwort

Das hängt davon ab, welches Zeichen Ihr Geschäft wiedererkennbar macht und wie Sie es verwenden wollen. Eine Wortmarke, eine Bildmarke und eine Wort-/Bildmarke haben unterschiedliche Anmeldegegenstände. Die gemeinsame Anmeldung von Name und Grafik ist nicht dasselbe wie zwei getrennte Registrierungen.

Drei häufige Formen auseinanderhalten

Eine Wortmarke besteht aus druckbaren Zeichen wie Buchstaben oder Zahlen ohne beanspruchte Farbe. Eine Bildmarke enthält rein bildliche Elemente. Bei einer Wort-/Bildmarke werden Wort und Grafik kombiniert; auch ein grafisch gestalteter Schriftzug fällt darunter.

Diese Auswahl betrifft den Gegenstand der Anmeldung. Sie entscheidet nicht allein über die Eintragungsfähigkeit oder darüber, wie ein späterer Konflikt ausgeht. Ein beschreibender Name wird durch die Wahl eines Formularfelds nicht automatisch zu einem unterscheidungskräftigen Zeichen.

Quellen: IGE: Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Marken

Den dauerhaften Marktauftritt als Ausgangspunkt nehmen

Legen Sie die aktuell verwendeten Varianten nebeneinander: Name in normaler Schrift, vollständiges Logo und ein allenfalls allein verwendetes Symbol. Notieren Sie, welche Version auf Produkten, am Laden und in der Werbung steht. Kennzeichnen Sie zudem, was Sie bald ändern möchten.

Grundsätzlich soll die Marke in der registrierten Form gebraucht werden; kleinere Abweichungen sind zulässig. Bei einem späteren deutlichen Redesign sollte deshalb geprüft werden, ob die bestehende Registrierung noch zum Auftritt passt. Die Unterlagen aus der ersten Anmeldung helfen bei diesem Vergleich.

Quellen: IGE: Gebrauch der Marke in ihrer registrierten Form

Das Zeichen und das Angebot gemeinsam planen

Auch die passende Markenform schützt nur im Zusammenhang mit den erfassten Waren und Dienstleistungen. Die Liste sollte deshalb zum heutigen Angebot und zu realistischen Erweiterungen passen. Nach der Registrierung lässt sie sich nicht einfach um zusätzliche Angebote erweitern.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich eine kleine Entscheidungsvorlage: Welche Zeichen bleiben bestehen, welche Angebote sollen darunter laufen und was ist zuerst wichtig? Falls Name und Logo getrennt angemeldet werden sollen, müssen beide Anmeldungen und ihr Aufwand eingeplant werden. Ein grösseres Paket ist nicht automatisch die bessere Entscheidung.

Quellen: IGE: Anmeldestrategie und Schutzumfang

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Name, vollständiges Logo und allein verwendete Symbole als separate Varianten sammeln.
  • Geplante Änderungen am Auftritt sowie neue Angebote festhalten.
  • Markenform und Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis zusammen beurteilen.

Häufige Anschlussfragen

Sind Name und Logo mit einer Wort-/Bildmarke automatisch separat eingetragen?

Nein. Eingetragen wird die angemeldete Kombination. Welche Bestandteile bei einem konkreten Konflikt relevant sind, lässt sich nicht mit zwei eigenständigen Registrierungen gleichsetzen.

Quellen: IGE: Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Marken

Kann ich später weitere Produkte zur bestehenden Marke hinzufügen?

Das eingetragene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis lässt sich nicht nachträglich erweitern. Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung, welche konkreten Angebote Sie unter dem Zeichen verwenden möchten.

Quellen: IGE: Anmeldestrategie und Schutzumfang

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. IGE: Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Marken ↗www.ige.ch
  2. IGE: Anmeldestrategie und Schutzumfang ↗www.ige.ch
  3. IGE: Gebrauch der Marke in ihrer registrierten Form ↗www.ige.ch