Kann ich einen beschreibenden Namen als Marke schützen?

Die kurze Antwort

Ein Name, der nur Ihr Produkt oder dessen Eigenschaften beschreibt, ist grundsätzlich nicht als Marke schutzfähig. Entscheidend sind das gesamte Zeichen, die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und das Verständnis des Publikums. Ein unterscheidungskräftiger Zusatz kann helfen.

Ein guter Suchbegriff ist nicht automatisch eine starke Marke

Artikel 2 des Markenschutzgesetzes schliesst Zeichen des Gemeinguts grundsätzlich vom Schutz aus. Dazu zählen Angaben, die lediglich Art, Qualität, Zweck oder Herkunft einer Ware beschreiben. Das IGE beurteilt den Bezug zum jeweiligen Angebot. Was für ein bestimmtes Produkt beschreibend ist, muss für ein anderes nicht dieselbe Bedeutung haben.

Für Ihre Namenswahl hilft eine einfache Vorfrage: Beschreibt der Ausdruck vor allem das Angebot, oder können Kunden damit gerade Ihr Unternehmen wiedererkennen? Diese Überlegung ist eine Vorbereitung auf die Prüfung, kein eigener Zulässigkeitstest.

Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Art. 2 · IGE: Ausschlussgründe und Verkehrsdurchsetzung

Englische Wörter und Gestaltung bewusst prüfen

Eine Übersetzung ins Englische beseitigt eine beschreibende Bedeutung nicht automatisch. Das IGE berücksichtigt bei seiner Prüfung Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Auch ein Wort, das nur für einen Teil Ihrer Kundschaft unmittelbar verständlich ist, verdient deshalb Aufmerksamkeit.

Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken sind unterschiedliche Anmeldeformen. Ein eigenständiges Bildelement kann den Gesamteindruck verändern. Daraus folgt jedoch nicht, dass Ihnen der beschreibende Ausdruck allein gehört. Legen Sie vor der Anmeldung fest, ob Sie hauptsächlich den Namen oder die konkrete Gestaltung absichern möchten.

Quellen: IGE: Ausschlussgründe und Verkehrsdurchsetzung · IGE: Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Farbmarken

Verkehrsdurchsetzung ist kein einfacher Startweg

Ein ursprünglich beschreibendes Zeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen durch intensive Nutzung als Marke im Schweizer Markt Schutz erlangen. Dafür ist die Wahrnehmung durch das relevante Publikum massgeblich. Eine neue Website oder eine kurze Werbekampagne belegt dies für sich allein nicht.

Für ein junges Angebot ist es deshalb oft praktisch, mehrere eigenständige Namensvarianten zu entwickeln. Bewerten Sie sie mit denselben Produkten und derselben Zielgruppe. Wenn ein Name bereits lange verwendet wurde, sammeln Sie vorhandene Unterlagen zur Nutzung und lassen Sie die Bedeutung dieser Nachweise gesondert beurteilen.

Quellen: Fedlex: Markenschutzgesetz, Art. 2 · IGE: Ausschlussgründe und Verkehrsdurchsetzung

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Den Namen zusammen mit den tatsächlich geplanten Produkten beurteilen.
  • Beschreibende Bedeutungen auch in den anderen relevanten Sprachen berücksichtigen.
  • Eigenständige Alternativen und die gewünschte Anmeldeform festlegen.

Häufige Anschlussfragen

Macht eine besondere Schrift meinen Namen schutzfähig?

Nicht zwingend. Entscheidend ist der Gesamteindruck des angemeldeten Zeichens. Eine grafische Gestaltung muss im konkreten Fall genügend zur Unterscheidung beitragen; sie verschafft kein pauschales Monopol an beschreibenden Wörtern.

Quellen: IGE: Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Farbmarken · IGE: Ausschlussgründe und Verkehrsdurchsetzung

Kann eine einzelne Farbe als Marke geschützt werden?

Farben gehören grundsätzlich zum Gemeingut. Eine Ausnahme kann bei nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung bestehen. Das ist von einem Logo zu unterscheiden, das lediglich in einer bestimmten Farbe angemeldet wird.

Quellen: IGE: Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Farbmarken

Die Schutzfähigkeit Ihres Wunschnamens klären

Nennen Sie in Ihrer Markenanfrage den gewünschten Namen und die dazugehörigen Produkte. Falls Sie ein Logo verwenden möchten, legen Sie diese Variante bei. Die konkrete Eintragungsentscheidung trifft das IGE.

CHF 599für Ihre erste Marke in der Schweiz

CHF 249 Honorar inkl. MWST + CHF 350 IGE-Gebühr. Bis zu 3 Klassen.

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. IGE: Ausschlussgründe und Verkehrsdurchsetzung ↗www.ige.ch
  2. IGE: Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Farbmarken ↗www.ige.ch
  3. Fedlex: Markenschutzgesetz, Art. 2 ↗www.fedlex.admin.ch