Die kurze Antwort
Eine Schweizer Markenregistrierung macht ein Produkt nicht zu einem Schweizer Erzeugnis. Für eine Schweizer Herkunftsangabe bei Industrieprodukten gelten eigene Voraussetzungen. Dazu gehören grundsätzlich mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz sowie die erforderliche wesentliche Tätigkeit und ein wesentlicher Fabrikationsschritt hier. Ein Firmensitz in der Schweiz allein genügt dafür nicht.
Die Herkunft folgt dem Produkt
Für industrielle Erzeugnisse betrachtet die Swissness-Regelung die anrechenbaren Herstellungskosten. Forschung und Entwicklung können dabei relevant sein. Zusätzlich muss die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz stattfinden. Ein wesentlicher physischer Fabrikationsschritt in der Schweiz bleibt erforderlich.
Die 60-Prozent-Grenze ist deshalb kein isolierter Rechentest. Auch ein hoher Entwicklungsaufwand beantwortet nicht automatisch die Frage nach dem notwendigen Herstellungsschritt. Für bestimmte Branchen können detailliertere Regeln gelten. Lebensmittel und Dienstleistungen folgen anderen Kriterien.
Erst belastbare Herstellungsdaten sammeln
Bitten Sie Ihre Produktion um eine nachvollziehbare Aufstellung: Welche Entwicklung, Materialien und Fertigungsschritte fallen wo an? Trennen Sie dokumentierte Beträge von Schätzungen. Ein pauschaler Einkaufspreis sagt für sich genommen wenig darüber aus, welche Kostenbestandteile schweizerisch sind.
Der Swissness-Rechner des IGE kann die Berechnung für industrielle Produkte unterstützen. Er ersetzt aber keine richtige Einordnung der Eingaben und keine Klärung besonderer Ausnahmen. Bewahren Sie deshalb auch die Nachweise hinter den Zahlen auf. Bei einem Lieferantenwechsel sollte die Einschätzung erneut überprüft werden.
Quellen: IGE: Swissness-Rechner für industrielle Produkte · IGE: Herkunftskriterien für industrielle Produkte
Markenname und Herkunftsaussage gemeinsam planen
Herkunftsangaben können ausdrücklich oder durch den Gesamtauftritt vermittelt werden. Überlegen Sie deshalb vor dem Druck nicht nur, was auf dem Etikett wörtlich steht, sondern welche Herkunft Kundinnen und Kunden erwarten. Ein neutral erfundener Name und ein Name mit deutlichem Schweizbezug stellen unterschiedliche Fragen.
Erstellen Sie für die Vorbereitung zwei getrennte Unterlagen: den gewünschten Markennamen mit dem Warenangebot und die Belege für jede Herkunftsaussage. So lässt sich eine offene Produktionsfrage erkennen, ohne sie mit dem blossen Wunsch nach einer Markenregistrierung zu vermischen.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Produktkategorie und mögliche Branchenregeln bestimmen.
- Anrechenbare Kosten und tatsächliche Fabrikationsschritte dokumentieren.
- Herkunftsaussagen vor Verpackungsdruck und Markenanmeldung prüfen.
Häufige Anschlussfragen
Reicht eine Schweizer Geschäftsadresse für Swiss made?
Nein. Bei Industrieprodukten beziehen sich die Anforderungen auf die Herstellungskosten und die massgeblichen Tätigkeiten am Produkt. Der Sitz des Verkäufers ersetzt diese Voraussetzungen nicht.
Darf ich einen Namen ohne Schweizer Herkunftsangabe anmelden?
Eine Schweizer Herkunftsbehauptung ist keine Voraussetzung für einen eigenen Markennamen. Ob Ihr konkreter Name eine solche Aussage enthält, hängt jedoch auch davon ab, wie das angesprochene Publikum ihn versteht.