Die kurze Antwort
Beschreiben Sie zuerst, welche Waren und Dienstleistungen unter Ihrer Marke angeboten werden sollen. Die Nizza-Klassifikation ordnet diese in 45 Klassen. Geschützt wird nicht automatisch eine ganze Klasse, sondern die Marke für das konkret beanspruchte Angebot.
Mit dem Angebot beginnen, nicht mit einer Zahl
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gehört zur Markenanmeldung. Für die Schweizer Anmeldung ist es in Deutsch, Französisch oder Italienisch einzureichen. Die Klassen helfen bei der Ordnung der Begriffe. Ihre Nummern ersetzen aber keine präzise Beschreibung des Schutzumfangs.
Schreiben Sie deshalb zunächst in Alltagssprache auf, was Kunden bei Ihnen erhalten. Unterscheiden Sie beispielsweise die verkaufte Ware, die Bewirtung vor Ort und einen angebotenen Kurs. Erst danach werden passende Begriffe und Klassen ausgewählt. Ob ein Verkaufskanal zusätzliche Dienstleistungen umfasst, ist anhand des konkreten Geschäftsmodells zu klären.
Die Nizza-Liste 2026 nennt beispielsweise Kaffee unter «coffee» in Klasse 30, Café-Dienstleistungen unter «café services» in Klasse 43 und Schulungsworkshops unter «arranging and conducting of workshops [training]» in Klasse 41. Für Ihre Schweizer Anmeldung ist eine passende Formulierung in einer der genannten Amtssprachen erforderlich.
Quellen: IGE: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis · WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 30, Kaffee (300026) · WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 43, Café-Dienstleistungen (430024) · WIPO: Nizza-Klassifikation 2026, Klasse 41, Schulungsworkshops (410076)
Klassenüberschriften nicht blind übernehmen
Eine Klassenüberschrift erfasst nicht zwangsläufig jedes denkbare Produkt dieser Klasse. Das IGE empfiehlt, die Waren und Dienstleistungen möglichst genau zu bezeichnen. Sein Klassifikationstool hilft bei der Suche nach Begriffen und ihrer richtigen Zuordnung.
Ein vorhandenes Verzeichnis einer anderen Marke kann als Arbeitsgrundlage dienen. Prüfen Sie trotzdem jeden Eintrag anhand Ihres eigenen Angebots. Eine lange Liste mit fremden Geschäftsfeldern ist nicht automatisch die bessere Lösung. Bewahren Sie eine verständliche Fassung auf, die Ihr Team später mit neuen Produkten abgleichen kann.
Geplantes Wachstum jetzt konkret benennen
Nach der Eintragung lässt sich das Verzeichnis nicht einfach um zusätzliche Waren oder Dienstleistungen erweitern. Deshalb sollten konkret geplante neue Angebote vor der Anmeldung zur Sprache kommen. Für spätere Erweiterungen kann eine weitere Anmeldung nötig werden.
Beantworten Sie für jedes Vorhaben drei praktische Fragen: Was genau soll verkauft werden, unter welchem Zeichen und wie konkret ist die Einführung bereits geplant? Diese Angaben helfen bei einer sachgerechten Auswahl. Die Abklärung älterer Marken bleibt zusätzlich erforderlich. Unterschiedliche Klassennummern schliessen Konflikte bei ähnlichen Waren oder Dienstleistungen nicht automatisch aus.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Aktuelle Produkte und konkret geplante Angebote getrennt auflisten.
- Passende Waren- und Dienstleistungsbegriffe mit dem Geschäftsmodell abgleichen.
- Vor Einreichung prüfen, ob alle wichtigen Angebote im Verzeichnis stehen.
Häufige Anschlussfragen
Schützt mich eine Klasse automatisch für alles darin?
Nein. Massgeblich sind die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Auch eine Klassenüberschrift umfasst nicht zwingend alle Einzelwaren oder Leistungen, die derselben Klasse zugeordnet werden.
Kann ich neue Produkte nachträglich ergänzen?
Das eingetragene Verzeichnis kann nicht erweitert werden. Prüfen Sie zuerst, ob das neue Angebot bereits von der bestehenden Formulierung erfasst ist. Andernfalls ist eine zusätzliche Anmeldung zu erwägen.