Sechs Monate nach der ersten Markenanmeldung: Was sichert mir die Priorität?

Die kurze Antwort

Die Priorität kann einer späteren Auslandsanmeldung den Zeitrang einer ersten Anmeldung derselben Marke sichern. Für Marken gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten. Sie müssen den Anspruch korrekt geltend machen und die Voraussetzungen erfüllen. Eine erste Schweizer Anmeldung reserviert den Namen währenddessen nicht automatisch weltweit.

Der Ausgangspunkt ist die erste Anmeldung

Notieren Sie das Datum der ersten massgeblichen Hinterlegung, nicht das Datum der späteren Eintragungsurkunde. Eine vorangegangene Anmeldung im Ausland kann den Fristbeginn bestimmen. Wer lediglich auf das Schweizer Registrierungsdatum schaut, kann deshalb mit einem falschen Kalender planen und wertvolle Vorbereitungszeit verlieren.

Bewahren Sie Aktenzeichen, Inhaberangaben, Darstellung des Zeichens und das ursprüngliche Warenverzeichnis zusammen auf. Diese Unterlagen ermöglichen es, die beanspruchte Priorität nachvollziehbar zu prüfen. Auch bei einem Wechsel des Inhabers muss geklärt werden, wer zur Beanspruchung berechtigt ist; eine neue Gesellschaft ist nicht einfach derselbe Anmelder.

Quellen: IGE: Priorität bei internationalen Markenanmeldungen · WIPO: Pariser Verbandsübereinkunft, Artikel 4

Zeichen und Warenliste genau vergleichen

Der Anspruch betrifft dieselbe Marke und die von der ersten Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen. Zusätzliche Produkte erhalten nicht allein dadurch das frühere Datum, dass sie in einer späteren Anmeldung gemeinsam aufgeführt werden. Eine Teilpriorität kann nur die tatsächlich passenden Teile des Verzeichnisses betreffen.

Stellen Sie alte und neue Fassungen nebeneinander, bevor Übersetzungen oder Erweiterungen freigegeben werden. Markieren Sie Abweichungen beim Logo und bei den Begriffen. Die fachliche Prüfung sollte klären, welche Bestandteile den früheren Zeitrang beanspruchen können. Eine übereinstimmende Klassennummer allein ist dafür keine ausreichende Vergleichsgrundlage.

Quellen: IGE: Priorität bei internationalen Markenanmeldungen

Die Frist in einen konkreten Arbeitsplan übersetzen

Legen Sie Zielgebiete, Anmeldeweg und Zuständigkeit frühzeitig fest. Bei Madrid erklärt das IGE besondere Fragen, wenn die internationale Anmeldung auf eine noch nicht eingetragene Basismarke gestützt werden soll. Eine bloss geplante Einreichung oder eine unbeantwortete Anfrage ersetzt keine fristgerechte wirksame Anmeldung.

Lassen Sie die genaue Frist und erforderlichen Erklärungen für den gewählten Weg prüfen. Planen Sie Zeit für Unterlagen und Rückfragen ein. Auch mit wirksamer Priorität bleiben die materiellen Schutzvoraussetzungen und ältere Rechte relevant. Der frühere Zeitrang ist ein Verfahrensvorteil, keine Zusage einer Eintragung in jedem gewünschten Land.

Quellen: IGE: Priorität bei internationalen Markenanmeldungen · WIPO: Pariser Verbandsübereinkunft, Artikel 4

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Erste Hinterlegung und ursprüngliche Unterlagen feststellen.
  • Zeichen und Warenverzeichnis der Folgeanmeldung auf Übereinstimmung prüfen.
  • Zielmärkte, Prioritätsanspruch und Einreichung vor Fristablauf verbindlich organisieren.

Häufige Anschlussfragen

Beginnen die sechs Monate erst mit der Schweizer Eintragung?

Nein. Massgeblich ist grundsätzlich die erste relevante Hinterlegung. Eine frühere ausländische Anmeldung kann den Beginn bestimmen. Lassen Sie die konkrete Berechnung vor der Planung bestätigen.

Quellen: IGE: Priorität bei internationalen Markenanmeldungen

Ist nach sechs Monaten jede Auslandsanmeldung ausgeschlossen?

Nein. Eine spätere Anmeldung kann weiterhin möglich sein, aber ohne diesen Prioritätsvorteil. Zwischenzeitliche Rechte und andere Schutzvoraussetzungen müssen dann anhand der tatsächlichen Daten beurteilt werden.

Quellen: WIPO: Pariser Verbandsübereinkunft, Artikel 4

Internationale Markenanmeldung

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. IGE: Priorität bei internationalen Markenanmeldungen ↗www.ige.ch
  2. WIPO: Pariser Verbandsübereinkunft, Artikel 4 ↗www.wipo.int