Die kurze Antwort
Nein. Eine Unionsmarke gilt in der Europäischen Union. Die Schweiz gehört nicht zu diesem Schutzgebiet. Für Markenschutz in der Schweiz kommt eine nationale Anmeldung oder, bei erfüllten Voraussetzungen, eine internationale Registrierung mit Schutzwirkung für die Schweiz infrage.
Europäischer Vertrieb und EU-Schutz sind unterschiedliche Dinge
Eine Marke schützt in dem Gebiet, für das sie registriert ist. Ein Unternehmen kann deshalb in mehreren europäischen Ländern verkaufen und trotzdem Lücken in seinem Markenschutz haben. Eine Unionsmarke und eine Schweizer nationale Marke beruhen auf unterschiedlichen Schutzgebieten.
Beginnen Sie bei Ihrer tatsächlichen Registrierung: Welches Amt hat sie eingetragen, wer ist Inhaber und für welche Länder besteht Schutz? Bezeichnungen wie «international» oder «europäisch» im Geschäftsalltag sind dafür zu ungenau. Eine weltweit erreichbare Website erweitert das Registergebiet nicht.
Zwei Wege zum Schweizer Schutz prüfen
Eine nationale Schweizer Marke wird beim IGE angemeldet. Bei einer bereits im Ausland registrierten Marke kann auch eine Schutzausdehnung über das internationale System infrage kommen. Welcher Weg passt, hängt unter anderem von Ihren bestehenden Rechten und den gewünschten Ländern ab.
Das Madrider System vereinfacht die Verwaltung mehrerer Länderanmeldungen. Es erzeugt jedoch kein überall automatisch gültiges Weltmarkenrecht. Die beteiligten Ämter prüfen den Schutz nach den für ihr Gebiet geltenden Voraussetzungen. Die Registrierung in einem Land garantiert deshalb keine Annahme in einem anderen.
Quellen: IGE: Nationale und internationale Anmeldung · IGE: Internationale Anmeldung über das Madrider System
Die Länderplanung mit dem Geschäft abgleichen
Erstellen Sie eine kurze Liste Ihrer heutigen Märkte und der nächsten konkret geplanten Schritte. Ein unterschriebener Händlervertrag, ein eigener Laden oder ein geplanter Versandstart helfen, die Prioritäten nachvollziehbar zu setzen. Dokumentieren Sie daneben für jeden Markt den vorhandenen Registerschutz.
Vergleichen Sie die möglichen Anmeldewege anschliessend nach ihrem Gesamtaufwand. Dazu gehören Verfahren, Vertretung, Verwaltung und spätere Pflege. Die internationale Anmeldung kann Abläufe bündeln; ob sie für Ihre Länderplanung zweckmässig ist, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.
Quellen: IGE: Internationale Anmeldung über das Madrider System
Was Sie jetzt konkret tun können
- Bestehende Registrierung und tatsächlich erfasste Schutzgebiete überprüfen.
- Schweizer Markteintritt und weitere konkrete Exportmärkte festhalten.
- Nationale Anmeldung und mögliche internationale Schutzausdehnung vergleichen.
Häufige Anschlussfragen
Schützt eine Schweizer Marke automatisch auch in der EU?
Nein. Eine nationale Schweizer Registrierung schützt in der Schweiz. Für die EU oder andere Zielmärkte ist eine passende zusätzliche Schutzstrategie erforderlich.
Bekomme ich mit einer internationalen Anmeldung automatisch Schutz in allen Mitgliedsländern?
Nein. Sie bestimmen die gewünschten Vertragsgebiete. Die jeweiligen Ämter prüfen die Anmeldung, und Schutz kann verweigert werden. Das gemeinsame Verfahren ersetzt diese Prüfung nicht.
Quellen: IGE: Internationale Anmeldung über das Madrider System