Welche Markenklassen braucht mein Label für handgemachten Schmuck?

Die kurze Antwort

Für Schmuckwaren kommt typischerweise Klasse 14 infrage. Dass Sie die Stücke selbst herstellen oder online verkaufen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede weitere Tätigkeit eine eigene Klasse braucht. Entscheidend ist, welche Waren und eigenständigen Dienstleistungen Ihr Label tatsächlich kennzeichnet.

Die Produkte genau benennen

Erstellen Sie zunächst eine Liste Ihrer konkreten Produkte: etwa Ohrringe, Halsketten oder Ringe. Klasse 14 umfasst auch Modeschmuck; der Einsatz von Edelmetallen ist nicht die alleinige Voraussetzung. Umgekehrt gehört nicht jeder Gegenstand aus Metall oder jedes modische Accessoire automatisch in diese Klasse.

Trennen Sie Schmuck von anderen Produktgruppen, die Sie zusätzlich anbieten. Haaraccessoires oder elektronische Geräte können eine andere Einordnung verlangen. Bezeichnungen wie Accessoires oder handgemachte Produkte lassen zu viel offen. Eine verständliche Produktliste hilft, passende Begriffe auszuwählen und einen vermeintlich vollständigen, tatsächlich aber unklaren Schutzumfang zu vermeiden.

Quellen: WIPO: Nizza-Klasse 14, Ausgabe 2026

Eigenproduktion, Einzelhandel und Aufträge auseinanderhalten

Die Herstellung Ihrer eigenen Schmuckkollektion ist nicht schon deshalb eine zusätzliche Dienstleistung der Klasse 40, weil Sie von Hand arbeiten. Auftragsfertigung für andere nach deren Bestellung und Vorgaben kann dagegen relevant sein. Beschreiben Sie deshalb, ob Sie eigene Waren anbieten oder eine eigenständige Fertigungsleistung für Dritte erbringen.

Auch der eigene Onlineshop erfordert eine genaue Betrachtung. Klasse 35 umfasst bestimmte Einzelhandelsdienstleistungen; der blosse Verkauf einer Ware ist nach der Nizza-Klassifikation nicht selbst eine Dienstleistung. Klären Sie, ob Ihr Zeichen nur das Produktlabel oder zusätzlich ein eigenständiges Handelsangebot kennzeichnet. Ein automatisch hinzugefügter Klassenblock ersetzt diese Unterscheidung nicht.

Quellen: WIPO: Klasse 35 und Einzelhandel · WIPO: Klasse 40 und Auftragsfertigung

Mit dem tatsächlichen Sortiment zur Anmeldung

Ordnen Sie die Produktliste danach, was Sie heute anbieten und was konkret geplant ist. Halten Sie fest, unter welchem Namen jedes Angebot erscheinen soll. Wenn der Shop anders heisst als die Schmuckkollektion, ist das eine Zeichenfrage zusätzlich zur Klassenauswahl und sollte bereits bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.

Bereiten Sie für die Beratung einige typische Produktbeschreibungen und den Ablauf individueller Bestellungen vor. So wird erkennbar, ob beispielsweise eine Gravur oder Fertigung für andere als eigene Leistung angeboten wird. Die Anmeldung soll das reale Geschäftsmodell abbilden; sie ist keine pauschale Absicherung jeder denkbaren Tätigkeit rund um Schmuck.

Quellen: IGE: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Schmuckstücke und weitere Accessoires konkret auflisten.
  • Eigene Kollektion von Leistungen für fremde Auftraggeber unterscheiden.
  • Produktmarke und Shopname mit der geplanten Nutzung abgleichen.

Häufige Anschlussfragen

Brauche ich Klasse 40, weil jedes Stück handgemacht ist?

Nicht allein deswegen. Die Herstellung eigener Waren ist von einer eigenständigen Auftragsfertigung für andere zu unterscheiden. Entscheidend ist die tatsächlich angebotene Tätigkeit, nicht die verwendete Handarbeitstechnik.

Quellen: WIPO: Klasse 40 und Auftragsfertigung

Ist Modeschmuck ohne Edelmetalle ausgeschlossen?

Nein. Klasse 14 umfasst auch Modeschmuck. Für andere Accessoires muss die Einordnung gesondert geprüft werden; Material, Zweck und konkrete Produktart dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Quellen: WIPO: Nizza-Klasse 14, Ausgabe 2026

Die Liste für Ihr Schmucklabel vorbereiten

Beschreiben Sie Ihre Kollektion, den Verkauf und mögliche Auftragsarbeiten. Damit lässt sich die Anmeldung gezielt auf Ihr konkretes Angebot ausrichten.

CHF 599für Ihre erste Marke in der Schweiz

CHF 249 Honorar inkl. MWST + CHF 350 IGE-Gebühr. Bis zu 3 Klassen.

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Quellen und Einordnung

Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze allgemein. Ob und wie Ihr Zeichen geschützt werden kann, hängt vom konkreten Zeichen, den Waren und Dienstleistungen sowie älteren Rechten ab.

  1. WIPO: Nizza-Klasse 14, Ausgabe 2026 ↗nclpub.wipo.int
  2. WIPO: Klasse 40 und Auftragsfertigung ↗nclpub.wipo.int
  3. WIPO: Klasse 35 und Einzelhandel ↗nclpub.wipo.int
  4. IGE: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ↗www.ige.ch