Die kurze Antwort
Ein Creator-Name kann als Marke vorbereitet werden, wenn er die Schutzvoraussetzungen erfüllt. Für das Verzeichnis reicht die Bezeichnung Influencer aber nicht aus. Beschreiben Sie die konkreten Leistungen und Produkte sowie die Person oder Gesellschaft, der die Marke gehören soll.
Das Geschäftsmodell statt der Berufsbezeichnung beschreiben
Listen Sie auf, wofür Sie bezahlt werden: Werbekampagnen für andere, Unterhaltungsangebote oder eigene Produkte. Influencer-Marketing kann in Klasse 35 gehören, Unterhaltungsleistungen in Klasse 41. Welche Begriffe passen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab; ein unterhaltender Werbepost macht nicht automatisch jede angebotene Leistung zu Unterhaltung.
Die IGE-Richtlinien behandeln pauschale Influencer-Dienstleistungen als zu unbestimmt. Benennen Sie deshalb die Leistung für den Auftraggeber oder das Publikum. Trennen Sie beispielsweise die Vermarktung fremder Angebote vom eigenen Bildungs- oder Unterhaltungsangebot. Diese Vorbereitung ist hilfreicher als eine lange Liste populärer Begriffe, deren rechtlicher Inhalt unklar bleibt.
Quellen: IGE: Richtlinien 2026 zur Bestimmtheit von Dienstleistungen · WIPO: Klasse 35 und Influencer-Marketing · WIPO: Klasse 41 und Unterhaltung
Merchandise ist nicht automatisch von Werbung umfasst
Wenn Sie unter demselben Namen eigene Waren verkaufen, müssen diese Waren gesondert betrachtet werden. Ein Eintrag für Werbeleistungen beschreibt nicht ohne Weiteres Kleidung, Schmuck oder andere Produkte. Notieren Sie deshalb jede tatsächlich geplante Produktgruppe und unterscheiden Sie den Namen der Kollektion vom Namen Ihres Kanals, falls beide abweichen.
Planen Sie nicht anhand der gesamten Wunschliste für die nächsten zehn Jahre. Halten Sie fest, welche Produkte bereits entwickelt werden und wie das Zeichen darauf erscheinen soll. Prüfen Sie ausserdem die Rechte an Logo, Illustrationen und Fotos. Eine Markenanmeldung allein klärt nicht, welche Nutzungsrechte Ihnen die beteiligten Kreativen eingeräumt haben.
Markeninhaber und Account-Verwaltung getrennt festhalten
Ein Social-Media-Konto, eine Agenturvollmacht und eine Markenregistrierung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Legen Sie schriftlich fest, wer die Anmeldung veranlasst und als Inhaber eingetragen werden soll. Dass eine Agentur Zugang zum Profil hat oder eine Kampagne abrechnet, sollte nicht stillschweigend über das Eigentum an Ihrer Marke entscheiden.
Besprechen Sie auch das Ende der Zusammenarbeit: Wer erhält Dateien, Zugangsdaten und Kontakt zu den Markenvertretern? Wer überwacht amtliche Schreiben? Bewahren Sie diese Absprachen getrennt von der Content-Planung auf. Damit bleibt eine Veränderung im Management organisatorisch beherrschbar, ohne dass Zuständigkeiten für die Marke erst nach einem Konflikt rekonstruiert werden müssen.
Quellen: IGE: Richtlinien 2026 zur Bestimmtheit von Dienstleistungen
Was Sie jetzt konkret tun können
- Einnahmequellen in konkrete Leistungen und Produkte übersetzen.
- Geplante eigene Waren neben Werbeaufträgen separat erfassen.
- Markeninhaber und Agenturaufgaben ausdrücklich vereinbaren.
Häufige Anschlussfragen
Kann ich einfach Influencer als Dienstleistung eintragen?
Diese Bezeichnung ist nach den IGE-Richtlinien zu unbestimmt. Beschreiben Sie die tatsächliche Leistung, beispielsweise passende Werbe- oder Unterhaltungsleistungen, statt nur die berufliche Rolle zu nennen.
Quellen: IGE: Richtlinien 2026 zur Bestimmtheit von Dienstleistungen · WIPO: Klasse 35 und Influencer-Marketing
Schützt eine Marke auch meine Videos und Fotos?
Eine Marke kennzeichnet die betroffenen Waren oder Dienstleistungen. Die Rechte an einzelnen Inhalten und die dazu geschlossenen Verträge sind gesondert zu prüfen; sie werden durch die Markenanmeldung nicht automatisch geklärt.